Bei den Planungen zur Windkraft in der Region Regensburg gibt es weitere Entwicklungen. Für die Hohe Linie und Tegernheim bleibt die Ausgangslage unverändert: Die ursprünglich vorgesehenen Windvorranggebiete R24 Hohe Linie, R16 Kreuther Forst und R51 Forstmühler Forst wurden nicht in die endgültige Regionalplanung aufgenommen.
Die Region Regensburg hat das vorgegebene Flächenziel für Windenergie bereits erreicht. Damit bestehen für neue Windkraftanlagen außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete erhebliche planungsrechtliche Hürden.
Von besonderem Interesse bleibt der bereits im Februar 2026 bekannt gewordene Vorbescheidsantrag beim Landratsamt Regensburg, der auch Flächen im Gemeindegebiet Tegernheim betrifft. Eine öffentlich bekannte abschließende Entscheidung hierzu liegt derzeit nicht vor.
Auch die bayerische 10-H-Regelung besteht weiterhin. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat im Mai 2026 eine erneute Popularklage gegen die entsprechenden Regelungen der Bayerischen Bauordnung als unzulässig abgewiesen.
Fazit: Für die Hohe Linie und Tegernheim hat sich die Situation gegenüber unserem Bericht vom 13.02.2026 nicht grundlegend verändert. Entscheidend bleibt, wie das Landratsamt Regensburg über den noch offenen Vorbescheidsantrag entscheidet. Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und über wesentliche Änderungen informieren.